Heilpraktikerin

 


Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat in aktuellen Untersuchungen hohe Gehalte von Acrylamid in geschwärzten Oliven festgestellt. (1)


Es ist gesetzlich erlaubt, grüne Oliven schwarz zu färben. Das geschieht mit Hilfe der Zusatzstoffe Eisen-II-Laktat (Zusatzstoffnummer E 585) aus Milchsäure oder Eisen-II-Gluconat (E 579) aus Glukonsäure. Diese Zusatzstoffe werden nicht als Farbstoffe eingestuft, sondern als Stabilisatoren. Sie sollen dafür sorgen, dass die schwarze Farbe der Oliven erhalten bleibt. Die Zusatzstoffe gelten als unbedenklich für die Gesundheit. Bei der Erhitzung zur Haltbarmachung können jedoch hohe Gehalte an Acrylamid entstehen. (2)


Acrylamid wurde in Studien und Tierversuchen als krebserregend und erbgutschädigend eingestuft. Wie immer wird die Einschränkung betont, dass es nicht eindeutig ist, ob das dann auch bei uns Menschen zutrifft. Dennoch raten Experten dazu, vorsichtshalber so wenig wie möglich davon zu essen. Insbesondere Kinder sollten nicht zu viel Acrylamid zu sich nehmen, das sich auch in vielen anderen Lebensmitteln wie Chips, Keksen oder (für uns Große) Kaffee verbirgt. (3)


Geschwärzte Oliven kann man daran erkennen, dass sie trotz des tiefschwarzen Fruchtfleisches einen grünen Kern haben. Laut einem Urteil des Landgerichts Duisburg aus dem Jahr 2015 dürfen geschwärzte Oliven nicht als „schwarze Oliven“ verkauft werden.


Zwar besteht laut LGL keine akute Gesundheitsgefahr beim Verzehr und eine gelegentliche Aufnahme gilt als unbedenklich. Dennoch wird offiziell dazu geraten, beim Einkauf von schwarzen Oliven auf die Kennzeichnung zu achten. Bei einer Schwarzfärbung finden sich die oben genannten Zusatzstoffe. So soll eine fundierte Kaufentscheidung möglich sein und damit die Minimierung des persönlichen Risikos.


Es gibt keinen gesetzlichen Grenzwert für Acrylamid in geschwärzten Oliven. Die Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, die Kontamination von Acrylamid so weit wie möglich zu reduzieren. Schon seit 2018 gibt es eine EU-Verordnung, die die Maßnahmen für Lebensmittelunternehmen zur Senkung des Acrylamid rechtsverbindlich regelt. Insofern gibt die aktuelle Pressemitteilung des LGL zu denken.

Quellenverweise

(1) link.springer.com
(2) core.ac.uk
(3) Teo PS, Lim AJ, Goh AT, et al. Texture-based differences in eating rate influence energy intake for minimally-processed and ultra-processed meals. Am J Clin Nutr 2022;116(1:244–254

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