Heilpraktikerin

 


Die EU-Lebensmittelbehörde EFSA warnt aktuell vor Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelverpackungen, nachdem sie 800 neue Studien über die Toxizität von BPA seit 2013 untersuchte.


BPA ist ein Weichmacher und Hormongift, das der Fruchtbarkeit schaden kann und unser Hormonsystem stört. Dies ist schon länger bekannt und führte zu seiner Einstufung als „besonders besorgniserregend“ durch die europäische Chemikalienverordnung REACH. Jetzt zeigt sich, dass BPA auch negative Auswirkungen auf das menschliche Immunsystem haben könnte, ebenso auf allergische Lungenentzündungen und Autoimmunerkrankungen.


BPA ist weit verbreitet. Es wird z.B. zur Herstellung des harten Kunststoffs Polycarbonat und von Epoxidharzen verwendet. Die Epoxidharze werden für die Innenbeschichtung von Konserven- und Getränkedosen verwendet. Weiterhin findet sich BPA auch in Mehrweg-Getränkeflaschen aus Plastik oder in Lebensmittelverpackungen, Tetrapacks, Plastikfolien, Mikrowellengeschirr und Plastikbesteck und sehr vielen weiteren Gegenständen unseres täglichen Lebens.


Auch wenn BPA nur in sehr geringen Mengen von den Verpackungen in die enthaltenen Lebensmittel oder Getränke übergeht, so ist die Vielfalt an Expositionsmöglichkeiten gewaltig und vielen Menschen nicht bewusst. Die neue Risikoeinschätzung einer europäischen Behörde gibt sehr zu denken.


Gerade für die Kleinsten können die Auswirkungen verheerend sein, da ihr Körper noch im Wachstum ist und viel sensibler auf Umweltgifte reagiert. Seit 2011 ist BPA immerhin in Babyflaschen verboten. In Babyschnullern darf BPA noch im Kunststoffschild verwendet werden, aus dem sich BPA durch den Speichel des Babys lösen kann (1). Auf die Kennzeichnung „BPA frei“ achten!


Auch die Zahnmedizin ist betroffen. BPA ist in manchen Dentalkunststoffen, also Zahnfüllungen, enthalten und kann sich durch Speichelenzyme bis zu vier Stunden nach der Behandlung lösen – soweit es jetzt bekannt ist. BPA steht im Verdacht, „eine schädigende Wirkung auf das heranwachsende Leben hervorzurufen“ (2). Zahnärzten wird von Wissenschaftlern empfohlen, Schwangere nicht mit diesen Kunststoffen zu behandeln. Zahnmediziner sind allerdings der Meinung, dass die Vorteile der Komposite die Nachteile überwiegen, empfehlen aber „vorsichtig“, andere Inhaltsstoffe zu verwenden und fordern von Herstellern bessere Informationen über chemische Strukturen. Das darf sich jeder – giftfrei natürlich – auf der Zunge zergehen lassen.


Auch Kreidezähne, unter denen ca. 30% der 12-jährigen Kinder leiden, könnten auf BPA zurückzuführen sein (3). Der endgültige Beweis steht noch aus, aber es gibt Forderungen, den Stoff bei Produkten, mit denen Babys und Kleinkinder in Kontakt kommen können, zu verbieten. In Ländern wie Frankreich, Dänemark oder Kanada ist BPA bereits verboten.


Die EFSA hat die Werte für die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge von 4 Mikrogramm (Wert seit 2015) auf 0,2 Nanogramm pro Kilogramm Körpergewicht gesenkt. Das ist eine Herabstufung um den Faktor 20.000!


Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) schlägt dagegen einen Grenzwert von 0,2 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht/Tag vor. Angeblich mangele es an aktuellen Daten. Zur Erinnerung: Die EFSA hat 800 neue Studien ausgewertet und sieht das anders. 


Seit dem 24.06.2023 gibt es nun eine neue Trinkwasserverordnung (8), welche zum ersten Mal Bisphenol A als gesundheitsgefährdenden Stoff aufnimmt und einen Grenzwert von 2,5 Mikrogramm/Liter festlegt. Ab 12.01.2024 gilt dieser Grenzwert für alle Wasserversorger.


Übrigens haben nun auch die sogenannten „Ewigkeitschemikalien“, kurz PFAS, in die Trinkwasserverordnung Einzug gehalten, allerdings müssen diese erst ab Januar 2026 bzw. die giftigsten unter den PFAS-Substanzen sogar erst ab Januar 2028 untersucht werden. Experten kritisieren dies.(9)


Im Europarecht ist das Vorsorgeprinzip verankert. Bis das in der Realität ankommt, ist jeder gefragt, selbst Vorsorge zu treffen und diese Produkte, so gut es geht, zu meiden. Insbesondere Eltern sollten sich mit dem Thema auseinandersetzen. (4) (5) (6) (7)

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